Energieberatung & Fördermittelsuche
Um auch schon in der Planungsphase fachlich und kompetent an Ihrer Seite stehen können, besitzen wir auch die Qualifikation des Gebäudeenergieberaters. Im Zuge einer Energieberatung wird Ihnen aufgezeigt wie Sie nachhaltig Energiekosten bis zu 50% einsparen können.
Durch eine Bestandsaufnahme Ihrer Immobilie können wir Ihnen die einzelnen Schwachpunkte direkt aufzeigen und entsprechende Sanierungsmaßnahmen vorschlagen die auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit durchleuchtet werden.
Weiterhin suchen wir die entsprechenden Fördermittel für Sie und können diese ggf. für Sie beantragen und somit ein maßgeschneidertes Sanierungspaket für Sie zusammenstellen.
BAFA -Beratungsförderung
Das BAFA bezuschusst im Rahmen des Programms „Vor-Ort-Beratung“ die Beratung von Eigentümern durch einen Energieberater. Hier gibt es einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten.
Das bedeutet:
- maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- maximal 1100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheit
Die Zuwendung für zusätzliche Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen beträgt einmalig bis zu 500 EUR pro Beratung.
Das Ziel soll es sein, Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
BAFA -Förderung regenerativen Energieeinsatzes
Der Einsatz regenerativer Energien wird in Abhängigkeit der eingesetzten Technologie und Leistung gefördert. Bezuschusst werden thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Biomasseanlagen, geothermische Anlagen, Umgebungswärme nutzende Anlagen und KWK-Anlagen. Welche Anlagen für Sie in Frage kommen und mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können erfahren Sie im Rahmen der Energieberatung.
KfW-Zuschüsse und günstige Kreditkonditionen
Die Kreditanstalt für Wirtschaftsförderung bietet Zuschüsse und günstige Kreditkonditionen für Sanierungswillige an. Dabei sind die Zinssätze umso günstiger, je geringer der Energieverbrauch nach der Sanierung ist. Dazu wird der KfW zunächst das Sanierungsziel mitgeteilt. Grundlage ist der Beratungsbericht. Nach erfolgter Sanierung verlangt die KfW einen Nachweis, welcher Energieverbrauch durch die Sanierung erreicht wurde. Dieser Nachweis wird vom Energieberater erbracht.